FAB FAIR MATCH
Befristete Arbeitskräfteüberlassung inklusiv
FAIR MATCH unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung einen Arbeitsplatz in Betrieben am Regel-Arbeitsmarkt zu bekommen.
FAIR MATCH findet geeignete Stellen. Die Fähigkeiten und Talente von Menschen mit Beeinträchtigung passen dann mit den Anforderungen der Betriebe zusammen.
FAIR MATCH macht eine Arbeitskräfteüberlassung bis zu 12 Monaten. Danach sollen die Betriebe die Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung fest anstellen.
FAIR MATCH steht für:
- Selbst-Bestimmung
- Teilhabe an der Gesellschaft und
- Inklusion
Wer kann zu FAIR MATCH wechseln?
- Personen aus den Werkstätten der Geschützen Arbeit
- Personen aus der Fähigkeits- orientierten Aktivität
- Personen nach dem Oö. Chancengleichheits-gesetz, die sich noch in keiner Maßnahme der Geschützten Arbeit oder Fähigkeitsorientierten Aktivität befinden.
Es gibt insgesamt 25 Plätze.
Welche Vorteile hat der Wechsel?
- Menschen mit Beeinträchtigung haben ein vollversichertes Arbeitsverhältnis.
- Die Arbeitswoche beträgt mindestens 20 und höchstens 38,5 Stunden pro Woche.
- Sie werden nach dem Vertrag für Arbeitskräfteüberlassung bezahlt.
- Wenn es mehr Geld gibt, werden sie nach dem Vertrag der jeweiligen Branche bezahlt.
Wie funktioniert der Wechsel?
- Interessierte Personen können ihre*n FAB Sozialarbeiter*in informieren.
- Die FAB Sozialarbeit führt dann Gespräche mit der Inklusionsberatung, um die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Person zu klären.
- Die Zuweisung der Menschen mit Beeinträchtigung erfolgt durch den Sachverständigendienst der Sozialabteilung des Landes OÖ.
- FAB Job-Coaches begleiten die Mitarbeiter*in mit Beeinträchtigung im Betrieb und beraten auch die Firma.
- Sind die 12 Monate erfolgreich verlaufen, wird die Person vom Betrieb in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen.