Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne des § 343 UGB. Die Lieferungen und Leistungen, die der Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung mit Sitz in 4021 Linz (im Folgenden kurz "FAB") gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden "Kunde") erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichungen davon, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der KundInnen oder mündliche Erklärungen oder Zusagen von MitarbeiterInnen von FAB, gelten nur dann, wenn FAB diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Gegenständliche Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Website von FAB unter https://www.fab.at/ veröffentlicht.
Ein Vertragsverhältnis zwischen den VertragspartnerInnen gilt als geschlossen, wenn FAB nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesendet hat, oder FAB mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
Änderungen von Bestellungen oder Aufträgen durch den Kunden bedürfen der Schriftform und müssen von FAB schriftlich angenommen werden. Ein Abgehen von diesem Schriftformgebot ist ebenfalls nur mit schriftlicher Bestätigung möglich.
Falls nicht anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
FAB ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (§ 1333 Abs 2 ABGB) sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 352 UGB) zu verrechnen.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber FAB und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von FAB nicht anerkannter Forderungen des Kunden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern nicht anderes vereinbart ist gelten die vereinbarten Preise ab Werk, ausschließlich Versendung, Versicherung und Montage. Alle diesbezüglichen Kosten, insbesondere alle Versandkosten (Spesen, Gebühren, allfällige Ein- bzw. Ausfuhrabgaben) trägt der Kunde.
Alle Preisangaben im Internet sind ohne Gewähr.
Sofern die Lieferung durch FAB oder einen von ihm beauftragten Botendienst/Spediteur durchgeführt wird, erfolgt die Lieferung zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist FAB berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.
Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind Liefertermine und -fristen unverbindlich. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist ein Liefertermin erneut zu vereinbaren. Ein als verbindlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt wurde.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei Lieferanten von FAB, deren Unterlieferanten oder Transportbeauftragten eintreten, hat FAB auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Diesfalls ist FAB berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird FAB seiner Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.
Sofern sich aus der Natur des Rechtsgechäftes nichts anderes ergibt oder anderes vereinbart wurde, gilt als Erfüllungsort der jeweilige Standort von FAB, der den Auftrag des Kunden entgegen genommen hat. Nutzung und Preisgefahr gehen mit Übergabe zum Versand oder der Anzeige der Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung gegen Bruch- und Transportschäden versichert.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im uneingeschränkten Eigentum von FAB. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand nicht zulässig. Sollte dennoch eine von FAB unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verarbeitet werden, bleibt FAB Alleineigentümer der verarbeiteten Ware.
Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung des Eigentums am Kaufgegenstand durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, FAB davon unmittelbar und vollständig in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zur Herausgabe des Kaufgegenstandes verpflichtet und hat eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.
Bei Annahmeverzug oder bei Zahlungsverzug des Kunden, auch mit Teilzahlungen ist FAB berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Wurden Teillieferungen vereinbart und gerät der Kunde hinsichtlich der Bezahlung einer Teillieferung in Verzug, so kann FAB sowohl hinsichtlich der betroffenen Teillieferung als auch hinsichtlich aller noch ausstehenden Leistungen den Rücktritt erklären.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung. Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Unternehmer und dienen der Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen des UGB.
Der Kunde hat die Ware nach der Ablieferung unverzüglich auf Mängelfreiheit sorgfältig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel und / oder Fehlmengen sind FAB bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach Erhalt der Ware mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax unter Beschreibung der aufgetretenen Mängel bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax unter detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Mängel schriftlich zu rügen.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. Sollte sich im Zuge der Überprüfung des gerügten Mangels herausstellen, dass kein der Gewährleistung unterliegender Mangel vorliegt, so ist FAB berechtigt, dem Kunden den Aufwand für die Prüfung auf Basis des aktuellen Stundensatzes zu verrechnen. Die Mindestbearbeitungsgebühr beträgt € 100,--.
Gewährleistungsansprüche des Kunden werden nach Wahl von FAB entweder durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist erfüllt. Vertragsaufhebung (Wandlung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Verbesserung innerhalb angemessener Frist behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist FAB vorher ausreichend Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn FAB mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist. Zur Durchführung der Mängelbehebung sind die beanstandeten gelieferten Produkte frachtfrei an FAB zu senden.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist gilt nur für jene Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten. Gewährleistung ist daher insbesondere ausgeschlossen für Mängel, die bedingt sind durch: unsachgemäße und nicht von FAB durchgeführte Montage, Inbetriebnahme und Betrieb durch den Kunden oder dessen Beauftragte; unsachgemäße, durch den Kunden oder dessen Beauftragte durchgeführte Reparatur oder Wartung sowie eigenmächtige, nicht ausdrücklich von FAB angeordnete oder gestattete Eingriffe oder Veränderung; entgegen den Montageanleitungen von FAB sowie ohne dessen schriftliche Zustimmung vom Kunden oder Dritten durchgeführte Änderungen oder Reparaturen; Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, der Bedienungsanleitungen, der Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes, der Sicherheitsbestimmungen sowie sonstiger die Lieferung, die Aufstellung, die Inbetriebnahme und den ordnungsgemäßen Gebrauch betreffende Anweisungen; die Verwendung von Material, das vom Kunden bereitgestellt wurde; Fehlfunktionen einer Anlage aufgrund von fehlender regelmäßiger Wartung, falscher Anwendung und unsachgemäße Handhabung; natürliche betriebliche Abnützung oder Verschleiß sowie höhere Gewalt.
Kommt es im Verhältnis des Kunden zu seinem Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der Rückgriff auf FAB gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen.
FAB haftet nur, sofern FAB oder ihm zurechenbare Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Die Beweislast für das krass grob fahrlässige Verhalten trifft den Kunden, außer es handelt sich dabei um einen Verbraucher.
Für Folgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsstillstände, Lieferverzögerungen, Datenverlust, Verlust von Geschäftsbeziehungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jegliche Haftung von FAB ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen (gemäß § 1313a ABGB) der FAB. Ebenso sind allfällige Rückgriffsansprüche gemäß § 12 PHG ausgeschlossen.
Allfällige Schadenersatzansprüche gegen FAB sind in jedem Falle mit der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden sehr ernst. Zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter:
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen. FAB behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch FAB wirksam werden.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.
Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
Als Mitglied der Ethical Trading Initiative achtet FAB bei Lieferanten und Kunden auf die Einhaltung der Mindeststandards des ETI Base Codes.
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