Arbeitsstiftung 2000 Vorarlberg


Angebot für Menschen, die ihren Arbeitsplatz in einem Vorarlberger Betrieb verlieren und denen vom früheren Dienstgeber die Möglichkeit einer Stiftungsteilnahme geboten wird.

Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, werden dadurch neue berufliche Perspektiven aufgezeigt. Der Wiedereinstieg in das Berufsleben wird durch Inanspruchnahme eines Bündels von Maßnahmen erleichtert.

Besonderes Augenmerk gilt einer

  • gut vorbereiteten beruflichen Neuorientierung
  • stetig und langfristig angelegten Höherqualifikation
  • einer effizienten, aktiven Arbeitssuche

 

INHALTE

Stiftungsteilnehmer/-innen haben die Möglichkeit

  • im Rahmen eines Berufsorientierungsseminares ihre persönlichen Fähigkeiten und Neigungen besser einschätzen zu lernen und auf die Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt zu überprüfen,
  • ihre persönliche Situation genau zu überdenken und die Weichenstellung für ihre weitere berufliche Zukunft unter Mithilfe erfahrener TrainerInnen zu planen
  • durch gezielte Weiterbildungen ihren Ausbildungsgrad zu erhöhen
  • durch Umschulung - sei es mittels Praktikum, Lehrabschluss oder anderer Instrumente - in ein neues Berufsfeld einzutreten
  • ihre  Kommunikationsfähigkeit  zu verbessern  und  ihre  Stärken  in Vorstellungsgesprächen zu optimieren
  • mit  arbeitsplatzbezogenen  Schulungen und  Praktika  einen  neuen Arbeitsbereich kennen zu lernen und zu erproben
  • bei Interesse für eine berufliche Selbständigkeit die Realisierbarkeit überprüfen zu lassen und bei der Umsetzung die Hilfe von Fachleuten in Anspruch zu nehmen

 

TEILNAHME

  • Die Arbeitsstiftung steht all jenen Personen  offen, die in einem in Vorarlberg ansässigen Unternehmen beschäftigt sind und im Zuge eines betrieblichen Personalabbaus arbeitslos  werden. 
  • Die  Stiftungsteilnahme muss vom Arbeitsmarktservice genehmigt werden.
  • In jedem Fall ist ein Stiftungseintritt nur dann möglich,  wenn  das  freisetzende Unternehmen  und die Wohnsitzgemeinde einen fixen finanziellen Beitrag für den/die Stiftungsteilnehmer/in  entrichten und die künftigen TeilnehmerInnen arbeitslosengeldbezugsberechtigtgemäß  §  18  ALVG sind. 

Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gerne.

 


 

 

 

FINANZIERUNG

Diese Arbeitsstiftung wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Vorarlberg und des Landes Vorarlberg finanziert.