Inklusions-Impulse im Sinne der UN Behinderten- rechtskonvention

dabei - Dachverband berufliche Integration Austria

Dachverband fordert eigenes Staats­sekretariat für Inklusions­politik

Bislang wird die österreichische Behindertenpolitik als Teilbereich der Sozialpolitik gesehen und fällt dementsprechend in den Kompetenzbereich des Sozialministeriums. Wichtige Kompetenzen liegen auch in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, die teilweise recht unterschiedliche Entscheidungen treffen und oft divergierende Regelungen verabschieden.

Diese Trennung der Verantwortung führe laut ExpertInnen des Dachverbands für berufliche Integration Austria (dabei-austria) dazu, dass oft die Frage der Zuständigkeit vor der Frage der Notwendigkeit stehe. Eine über die Grenzen von Ressorts und Bundesländer hinweg agierende Stelle sei für die Koordination und Vereinheitlichung der Bestimmungen in der Behindertenpolitik unbedingt nötig.

 

Neben der Tatsache, dass Behindertenpolitik nicht nur ein Ressort betrifft, sondern als Querschnittsmaterie alle Lebensbereiche prägt, spricht für die Einrichtung eines eigenen Staatssekretariats für Inklusion und Gleichstellung, auch die UN Behindertenrechtskonvention verlangt die Umsetzung der Regelungen unabhängig von formalen Zuständigkeiten.